Liebe Kunden,

anlässlich der jüngeren Rechtsprechung bieten wir Ihnen jetzt eine einfache, übersichtliche und zuverlässige Lösung zur Arbeitszeiterfassung an:

Jederzeit im Büro, im Außendienst und im Homeoffice, im Browser oder per Handy-App!

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil v. 14.5.2019, Rs. C-55/18) hat die maßgebliche EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) gestärkt und verlangt, dass die Arbeitszeiterfassung sein muss:

  • objektiv
  • verlässlich
  • zugänglich

Der EuGH sieht das Recht der Arbeitnehmer auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen gefährdet, wenn diese beweisen müssten, wie lange sie gearbeitet haben. Eine Erfassung ausschließlich von Überstunden reiche nicht aus.

Objektivität erreichen Sie z.B. durch eine technische Vorrichtung zur korrekten Erfassung der Zeiten (Stempeluhr)

Verlässlich ist die Arbeitszeiterfassung, wenn Sie ein jederzeit funktionstüchtiges System vorhalten, das Ihren Mitarbeitern sowohl im Büro als auch im Außendienst oder im Homeoffice zur Verfügung steht: eine Webbasierte Lösung, ggf. ergänzt um eine Smartphone-App bietet sich an.

Zugänglich ist ein Zeiterfassungssystem dann, wenn sowohl Sie als Arbeitgeber einen Überblick über die geleisteten Stunden als auch Ihre Mitarbeiter jeweils über die eigenen geleisteten Stunden.

Anfang 2020 urteilte das Emdener Arbeitsgericht (20.02.2020, Az. 2 Ca 94/19), dass Arbeitgeber generell verpflichtet sind, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen. Auch wenn das ein erstinstanzliches Urteil ist, steht zu erwarten, dass andere Gerichte sich dieser Entscheidung anschließen.

Höchste Zeit, zu handeln!

Als Arbeitgeber sollten Sie spätestens jetzt auf ein Zeiterfassungssystem setzen, das diesen Kriterien genügt! So können Sie bei amtlichen arbeits- oder steuerrechtlichen Überprüfungen und in juristischen Auseinandersetzungen sicher sein, dass ihre Dokumentation anerkannt wird.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern.

Ihr Plenge-Team

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    Arbeitszeiterfassung muss sein!
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