Erste Hilfe gegen Google-Fonts-Abmahner

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Vor kurzem wiesen wir Sie darauf hin, dass zurzeit viele Firmen wegen ihrer Websites Datenschutzbeschwerden und Abmahnungen erhalten, weil ihre Firmen-Homepages Schriftarten von der Google-Fonts-Website (fonts.google.com) dynamisch einbinden und dabei automatisch personenbezogene Daten an ein Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau und ohne ausdrückliche Zustimmung des Besuchers übertragen.

Da die Abmahnwelle inzwischen verstärkt durchs deutsche Internet rollt, hat die Kanzlei Kremer Rechtsanwälte inzwischen einen Generator für Antwortschreiben an Abmahner unter: https://kremer-rechtsanwaelte.de/anti-abmahner/

Hier können von solchen Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Fonts auf der Homepage Betroffene zumindest eine erste schnelle Hilfe erhalten. Jedoch weist die Kanzlei ausdrücklich darauf hin:

„Wir können Ihnen die Gefahr einer Beschwerde* oder Klage** nicht abnehmen. Mit einer schnellen und kostenfreien Erwiderung an solche Abmahner sind wir aber gerne behilflich. Nach Ausfüllen des Fragebogens erhalten Sie einerseits die erforderlichen Dokumente (Anschreiben an Abmahnenden, ggf. Unterlassungserklärung), andererseits einige Informationen zur Rechtslage.“

Der Lösungsansatz

Natürlich müssen Sie dann trotzdem noch die Verwendung der Schriftarten auf Ihrer Homepage ändern: Entweder, die legen Kopien der Schriftartendateien auf Ihrem Webserver ab, was völlig legal ist, da die Schriften auf Google-Fonts von Google frei zur Verfügung gestellt werden, oder Sie nutzen einen alternativen Schriftarten-Server innerhalb der EU, dessen Verwendung Sie natürlich in Ihren Datenschutzhinweisen erläutern müssten.
Bei der technischen Umsetzung helfen wir Ihnen gern. Sprechen Sie uns an!

Ihr Plenge-Team

Hinweis zu Datenschutz-Themen: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir informieren Sie über aktuelle EDV- oder Datenschutz-Themen. Wenn Sie weitergehende Fragen zum Datenschutz haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrem Rechtsanwalt. Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen suchen, sind wir Ihnen gern behilflich.

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